Auftragsbearbeitungsvertrag
Diese deutsche Fassung dient nur zur Information. Bei Abweichungen ist die englische Fassung massgebend.
Fassung vom 7. November 2026.
Dieser Vertrag ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CashLead. Er wird zwischen dem Kunden als Verantwortlichem und der Quantum Liquid LLC als Auftragsbearbeiterin geschlossen.
1. Gegenstand
Die Auftragsbearbeiterin bearbeitet die vom Kunden hochgeladenen Daten, um ihm den Dienst während der gesamten Dauer seiner Nutzung zu erbringen.
2. Beschreibung der Bearbeitung
- Zweck: Vorgänge verknüpfen, Fristen berechnen, Befunde und Warnungen erstellen.
- Betroffene Personen: Kontakte und Vertreter der Kunden und Debitoren des Kunden, Personen seines Verkaufs- und Administrationsteams.
- Daten: Namen, Referenzen, Beträge, Datumsangaben, je nach den vom Kunden zugeordneten Spalten.
- Nicht hochzuladende Daten: besonders schützenswerte Daten im Sinne des Gesetzes, vollständige Bankverbindungen, die für den Abgleich nicht nötig sind.
- Hosting-Standort: Europäische Union (Frankfurt), vorbehaltlich Artikel 6.
3. Weisungen und Vertraulichkeit
Die Auftragsbearbeiterin bearbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden: dieser Vertrag und die Einstellungen des Dienstes. Die befugten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
4. Sicherheit
- Verschlüsselung bei der Übertragung (TLS) und im Ruhezustand (AES-256-GCM, abgeleiteter Schlüssel pro Unternehmen) von Zeilen, Dateinamen und Ergebnissen.
- Lesen der Dateien im Browser: Nur die zugeordneten Spalten werden gesendet.
- Trennung nach Unternehmen, bei jeder Anfrage geprüft.
- Protokoll der Uploads, Diagnosen und Löschungen.
5. Unterauftragsbearbeiter
Der Kunde genehmigt Vercel Inc. (Hosting, Frankfurt) und Neon, Databricks, Inc. (Datenbank, Frankfurt). Jeder neue Unterauftragsbearbeiter wird 30 Tage im Voraus angekündigt, und der Kunde kann widersprechen, indem er den Dienst beendet.
6. Übermittlungen
Die Auftragsbearbeiterin und ihre Unterauftragsbearbeiter sind in den Vereinigten Staaten niedergelassen. Allfällige Übermittlungen für Betrieb und Support sind durch die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission und deren schweizerische Anpassung geregelt.
7. Unterstützung, Datenschutzverletzung
Die Auftragsbearbeiterin unterstützt den Kunden bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen. Sie informiert ihn ohne unangemessene Verzögerung über jede Datenschutzverletzung, spätestens 72 Stunden nachdem sie davon Kenntnis erlangt hat.
8. Beendigung und Löschung
Der Kunde löscht seine Daten jederzeit mit der Schaltfläche «Alles löschen». Sie verschwinden sofort aus der Datenbank und innert 6 Stunden aus den technischen Backups. Auf schriftliches Verlangen stellt die Auftragsbearbeiterin die Informationen bereit, die zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags nötig sind.